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HOLLERIT
02 · E-Rechnung · Ihre Lösung ohne Softwarewechsel

E-Rechnungen einfach mit Ihrer bisherigen Software erstellen.

Ab 1. Januar 2028 sind E-Rechnungen für alle Betriebe Pflicht. Ich sorge dafür, dass Sie E-Rechnungen versenden können, ohne einen Softwarewechsel.

So läuft es

Empfangen, schreiben, prüfen.

01

Empfangen

Sie bekommen ein separates Postfach für alle Rechnungen. Eingehende Rechnungen werden automatisch lesbar dargestellt, geprüft und an Ihr Steuerbüro weitergeleitet.

02

Schreiben

Kann Ihr Programm E-Rechnungen? Dann stelle ich alles dafür ein. Falls nicht, wird ein Zwischenschritt eingefügt: Ihr Programm exportiert Rechnungen wie gewohnt, das Zwischenstück erzeugt daraus automatisch die E-Rechnung.

03

Prüfen

Jede Rechnung wird vor dem Versand vom offiziellen Prüfprogramm kontrolliert. Fehlerhafte Rechnungen werden zurückgehalten und Sie erhalten einen Bericht mit den Gründen.

Fristen

Wann was gilt.

Ab wannWasFür wen
seit 01.01.2025E-Rechnungen empfangenalle Betriebe
ab 01.01.2027E-Rechnungen schreibenüber 800.000 € Vorjahresumsatz
ab 01.01.2028E-Rechnungen schreibenalle anderen, Kleinunternehmer ausgenommen

Die Pflicht gilt für Rechnungen an andere Unternehmen. Für Privatkunden und Rechnungen bis 250 € ändert sich nichts. Quelle: Bundesfinanzministerium.

Fragen

Was oft gefragt wird.

Was ist eine E-Rechnung?

Das ist eine digital lesbare Datei, meist im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF reicht dafür nicht aus.

Muss ich mein Programm wechseln?

Nein. Falls Ihr Programm E-Rechnungen unterstützt, richte ich das für Sie ein. Falls nicht, exportieren Sie wie bisher, und das Zwischenstück erstellt daraus automatisch eine E-Rechnung.

Was ist mit meinem Steuerbüro?

Ihr Steuerbüro erhält die Rechnungen wie gewohnt, allerdings als E-Rechnung, auf Wunsch direkt in DATEV. Den Prüfbericht kann es ebenfalls einsehen.

Erstgespräch, 10 Minuten.

Sagen Sie mir, mit welchem Programm Sie Rechnungen erstellen. Dann weiß ich das meiste schon.