Wann was gilt.
| Ab wann | Was | Für wen |
|---|---|---|
| seit 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen | alle Betriebe |
| ab 01.01.2027 | E-Rechnungen schreiben | über 800.000 € Vorjahresumsatz |
| ab 01.01.2028 | E-Rechnungen schreiben | alle anderen, Kleinunternehmer ausgenommen |
Die Pflicht gilt für Rechnungen an andere Unternehmen. Für Privatkunden und Rechnungen bis 250 € ändert sich nichts. Quelle: Bundesfinanzministerium.